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   VGH Bayern, 23.05.2012 - 8 ZB 12.508   

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https://dejure.org/2012,14797
VGH Bayern, 23.05.2012 - 8 ZB 12.508 (https://dejure.org/2012,14797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2012 - 8 ZB 12.508 (https://dejure.org/2012,14797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 8 ZB 12.508 (https://dejure.org/2012,14797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Zulassungsverfahren,Kostenentscheidung nach Rücknahme des Antrags der Beigeladenen auf vorzeitige Besitzeinweisung,Fehlender Sachantrag der Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 8 ZB 12.508
    Billigem Ermessen entspricht es hier, der Beigeladenen die Verfahrenskosten des Zulassungsverfahrens aufzuerlegen, weil sie - wie bereits im Zulassungsantrag angekündigt - ihren Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung zurückgenommen und dadurch aus freiem Willensentschluss das erledigende Ereignis herbeigeführt hat (vgl. BVerwG vom 14.4.1989 NVwZ 1989, 860; vom 7.2.2007 Az. 1 C 7/06 ; Schmidt in Eyermann, a.a.O., RdNr. 18 zu § 161).
  • BVerwG, 07.02.2007 - 1 C 7.06

    Angemessenheit einer Verteilung der Verfahrenskosten zwischen den Parteien nach

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 8 ZB 12.508
    Billigem Ermessen entspricht es hier, der Beigeladenen die Verfahrenskosten des Zulassungsverfahrens aufzuerlegen, weil sie - wie bereits im Zulassungsantrag angekündigt - ihren Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung zurückgenommen und dadurch aus freiem Willensentschluss das erledigende Ereignis herbeigeführt hat (vgl. BVerwG vom 14.4.1989 NVwZ 1989, 860; vom 7.2.2007 Az. 1 C 7/06 ; Schmidt in Eyermann, a.a.O., RdNr. 18 zu § 161).
  • VGH Bayern, 30.07.2008 - 1 B 05.616

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen; nochmalige

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 8 ZB 12.508
    Eine Zustimmung der Beigeladenen war nicht erforderlich (vgl. BayVGH vom 30.7.2008 Az. 1 B 05.616 ; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 6 zu § 161 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 27.12.2011 - 22 A 11.40003

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigterklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2012 - 8 ZB 12.508
    Für das erstinstanzliche Verfahren ist eine entsprechende Kostenentscheidung zulasten der Beigeladenen nach § 154 Abs. 3 VwGO nicht möglich, weil sie in diesem Verfahren keinen Sachantrag gestellt hat; die besondere Kostenregelung des § 154 Abs. 3 VwGO ist auch im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zu beachten (vgl. BayVGH vom 27.12.2011 Az. 22 A 11.40003 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 24.03.2017 - 15 B 16.1009

    Nachbarschutz gegen Verkürzung der Abstandsfläche durch Balkonanbau

    Die Kostenregelung des § 154 Abs. 3 VwGO ist auch im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zu beachten (vgl. BayVGH B.v. 23.5.2012 - 8 ZB 12.508 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 15 CE 16.1374

    Erledigung des Streits um Belegung eines Nachbarhauses mit Asylsuchenden

    Eine Zustimmung des Beigeladenen ist nicht erforderlich (BVerwG, B. v. 30.4.2012 - 2 VR 6/11 - juris Rn. 1; BayVGH, B. v. 23.5.2012 - 8 ZB 12.508 - juris Rn. 2 m. w. N.).
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